Die neue Verordnung für Kosmetikprodukte in Deutschland bringt ab 2025 bedeutende Änderungen mit sich, die den Fokus verstärkt auf den Schutz der Umwelt und der Verbraucher und Verbraucherinnen legen. Besonders betroffen ist die Verwendung von Mikroplastik, Nanomaterialien sowie bestimmte chemische Inhaltsstoffe, um die Sicherheit und Nachhaltigkeit von Kosmetikprodukten zu verbessern.
Glitzer ade: Mikroplastik wird verboten
Mikroplastik, das häufig in Glitzerkosmetika verwendet wird, steht schon seit längerer Zeit in der Kritik, da es beim Abwaschen ins Wasser gelangt und sich dort kaum abbaut. Ab 2025 dürfen Produkte, die Mikroplastik enthalten, nicht mehr verkauft werden, was insbesondere Glitzerartikel betrifft. Für die Hersteller bedeutet das: Sie müssen auf umweltfreundlichere Alternativen umsteigen, wie etwa biologisch abbaubare Glitzerstoffe. So können Konsumierende weiterhin funkelnde Kosmetik verwenden, ohne die Umwelt unnötig zu belasten.
Nanomaterialien im Visier
Die Verwendung von Nanomaterialien wie kolloidalem Silber, Gold oder Platin in Kosmetikprodukten wird ebenfalls stark eingeschränkt. Diese winzigen Partikel, die häufig in Hautpflege- und Anti-Aging-Produkten vorkommen, stehen im Verdacht, aufgrund ihrer geringen Größe tief in die Haut einzudringen, was potenziell gesundheitliche Risiken birgt. Aus diesem Grund wird die Nutzung dieser Materialien entweder vollständig verboten oder streng reguliert. Hersteller müssen ab dann genaue Nachweise über die Sicherheit ihrer Produkte liefern, bevor sie auf den Markt kommen dürfen.
Retinol: Begrenzte Anti-Aging-Power
Auch der beliebte Anti-Aging-Wirkstoff Retinol, der für seine Anti-Aging-Eigenschaften und Faltenminimierung bekannt ist, wird ab 2025 strenger reguliert. Um gesundheitliche Risiken zu minimieren, dürfen Körperlotionen nur noch bis zu 0,05 % Retinol enthalten, während der Wirkstoff in Gesichtscremes auf maximal 0,3 % begrenzt wird. Diese neuen Höchstgrenzen sollen sicherstellen, dass Retinol weiterhin seine vorteilhaften Eigenschaften behält, ohne dabei das Risiko einer Überdosierung zu erhöhen. Dadurch bleibt der Wirkstoff weiterhin ein fester Bestandteil in der Hautpflege, allerdings mit einem stärkeren Fokus auf Sicherheit.
CMR-Stoffe: Strenge Verbote
Ab September 2025 wird die Verwendung von 21 CMR-Stoffen (karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch) in Kosmetika komplett verboten. Diese Stoffe galten bereits lange als gesundheitlich bedenklich, da sie das Risiko für Krebs oder genetische Schäden erhöhen können. Mit der neuen Verordnung werden diese Inhaltsstoffe vollständig verboten, was einen bedeutenden Fortschritt in Bezug auf den Verbraucherschutz darstellt.
Mit der Verordnung Schminke 2024/2025 wird die Basis für eine sicherere und umweltfreundlichere Kosmetikbranche geschaffen. Ob Mikroplastik, Nanomaterialien oder Retinol – die neuen Vorschriften helfen nicht nur der Umwelt, sondern auch dir als User, indem sie die Qualität und Sicherheit der Produkte verbessern. Nachhaltigkeit und Sicherheit gehen hier Hand in Hand.