Fakt
Das ist richtig! Als nichtärztliche Therapierende übernehmen Podologinnen und Podologen eine wichtige Rolle in der medizinischen Fußversorgung – insbesondere im Bereich Prävention, Behandlung chronischer Erkrankungen und bei Risikopatientinnen und -patienten.
Warum sind sie staatlich anerkannt?
Die Podologie ist ein eigenständiger Heilberuf nach dem Podologengesetz (PodG). Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt und darf nur geführt werden, wenn eine staatlich anerkannte Ausbildung abgeschlossen und die staatliche Prüfung erfolgreich bestanden wurde.
Welche Inhalte und Schwerpunkte umfasst die Podologie-Ausbildung?
Die Ausbildung umfasst sowohl theoretische als auch praktische Ausbildungsinhalte: Anatomie, Pathologie, podologische Therapien, Hygienemanagement, Berufsrecht sowie praktische Einsätze in medizinischen Einrichtungen. Ziel ist es, Fachkräfte umfassend auf die Behandlung von Risikopatientinnen und -patienten und komplexen Fußproblemen vorzubereiten.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Vollzeitausbildung dauert in der Regel zwei Jahre, in Teilzeitform bis zu drei Jahre. Sie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die aus schriftlichen, praktischen und mündlichen Anteilen besteht.
Welche Prüfungsanforderungen schreibt das Podologengesetz (PodG) vor?
Das PodG legt die Inhalte und Struktur der Abschlussprüfung verbindlich fest. Die Prüfung stellt sicher, dass angehende Podologinnen und Podologen sowohl medizinisch-fachlich als auch im Bereich Hygiene und Patientenkommunikation bestens ausgebildet sind.
Welche Rolle spielen Podologinnen und Podologen in der medizinischen Fußversorgung?
Sie sind Bindeglied zwischen Patientinnen und Patienten Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegepersonal – und tragen dazu bei, Folgeschäden wie Wunden, Entzündungen oder Amputationen zu verhindern. Damit leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zur Fußgesundheit – gerade bei älteren, multimorbiden oder chronisch kranken Menschen.