Aktuelles aus der Podologie: Telematikinfrastruktur
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Aktuelles aus der Podologie: Telematikinfrastruktur
Schluss mit Papierkram – die Digitalisierung krempelt das Gesundheitswesen um, und die Podologie steckt mittendrin. Ein zentraler Baustein dieser Entwicklung ist die Telematikinfrastruktur, kurz TI.
Dieses digitale Netzwerk soll in Zukunft alle Akteure im deutschen Gesundheitswesen sicher miteinander verbinden. Was bisher vor allem für Arztpraxen und Apotheken galt, wird nun auch für die Podologie relevant. Für alle in der Branche: Es lohnt sich, sich frühzeitig mit dem System auseinanderzusetzen und sich rechtzeitig vorzubereiten! Wir geben dir in diesem Artikel die wichtigsten Infos, die du zur Telematikinfrastruktur wissen musst.
Was ist die Telematikinfrastruktur?
Die TI ist ein geschlossenes, digitales Datennetzwerk, das höchste Sicherheitsstandards erfüllt. Sie dient dazu, medizinische Informationen sicher und auf schnellem Weg zwischen Therapeutinnen, Ärztinnen und Ärzten, Krankenkassen und Betroffenen auszutauschen. Sensible Gesundheitsdaten wandern so nicht mehr unverschlüsselt per Post oder Fax hin und her, sondern verbleiben geschützt innerhalb dieses Systems. Für den Einstieg benötigt deine Praxis/dein Studio lediglich die passenden technischen Komponenten, wie ein zertifiziertes Kartenterminal und den elektronischen Heilberufsausweis.
Fristen und Verpflichtung: Durchatmen, aber nicht abwarten
Die Anbindung an die TI ist eine gesetzliche Pflicht, die die gesamte Podologie-Branche tangiert. Ursprünglich sollte die Pflicht zur TI-Anbindung bereits zum 1. Januar 2026 für alle Institutionen gelten. Nun wurde die Frist verschoben: Der neue, verbindliche Stichtag für den verpflichtenden TI-Anschluss ist der 1. Oktober 2027. Wer bis dahin keine Anbindung hat, dem drohen Honorarabzüge von pauschal 1 Prozent bei den Kassenabrechnungen.
Unabhängig davon läuft die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) auf Hochtouren. Die Krankenkassen testen im Hintergrund längst digitale Abrechnungswege und auch die Heilmittelverordnung wird digital (eHVO). Wer bis 2027 komplett analog bleibt, riskiert, den Anschluss an die Systeme zu verpassen.
Der aktuelle Stand: Was du jetzt tun musst
Durch die Fristverlängerung bis Oktober 2027 kannst du den Umstieg ohne Zeitdruck angehen. Die monatlichen TI-Pauschalen zur Refinanzierung der Kosten stehen bereits bereit. Das ist jetzt zu tun:
Ausweise beantragen: Beantrage zuerst deinen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Erst danach kannst du die Institutionskarte (SMC-B) für die Praxis beantragen. Da die Verifizierung über die Register einige Wochen dauert, solltest du das frühzeitig erledigen.
Software-Hersteller kontaktieren: Kläre mit deinem Praxissoftware-Anbieter, welche technischen Updates und Komponenten (z. B. Kartenterminal) du für die TI-Anbindung benötigst.
Praxis-Impulse von der beauty Düsseldorf
Wie dieser Übergang im Alltag funktioniert, war auch Thema auf der vergangenen beauty Düsseldorf. Auf der beauty full FEET Stage hat Simeon Ruck, Managing Director der HELLMUT RUCK GmbH und Vorstandsmitglied im Verband Heilmittelsoftware, die Digitalisierung der Podologie praxisnah erklärt.
Sein Fazit: Die TI ist kein bürokratisches Schreckgespenst, sondern ein nützliches Werkzeug. Wer das Jahr 2026 nutzt, um die eigenen Praxisprozesse digital aufzustellen, spart langfristig Zeit und sichert seine Praxis rechtzeitig ab.