Kehren wir zurück zum Begriff "Medical Beauty", der ja die Schnittmenge zwischen Medizin und Kosmetik darstellt. Was Kosmetikerinnen also NICHT dürfen, obwohl für die meisten Menschen das Thema "Falten" in den kosmetischen Bereich gehört, ist das Faltenunterspritzen, weil dafür – laut aktueller Rechtsprechung – medizinische Kenntnisse über Hautkrankheiten, einzelne Hautschichten sowie über den Verlauf der Blutgefäße vonnöten sind und die Behandlung zu Gesundheitsschäden führen kann. In anderen Fällen mag noch eine kosmetische Behandlung vorliegen. Das gilt auch für Hautdiagnostiken. Wo hier die Grenze zur ärztlichen Behandlung liegt, bedarf der sorgfältigen Prüfung im Einzelfall.
"Bei Zweifeln können Behörden und Gerichte dazu tendieren, Behandlungen unter einen Ärztevorbehalt zu stellen", gibt Dr. Meyer zu bedenken. Unkritisch oder gar prophylaktisch jeden "Zweifelsfall" immer erst zum Arzt zu schicken, bevor er zur Kosmetikerin gehen darf, wäre jedoch "unverhältnismäßig". Und unrealistisch sowie unpraktikabel zugleich: Die ohnehin überfüllten Hautarztpraxen wären noch voller, die Gesundheitskassen noch leerer – und jeder potentielle Kosmetikinstitut-Kunde wäre zunächst genervter Patient im vollen Wartezimmer. Deshalb ist es wichtig, dass Kosmetiker und Ärzte Synergieeffekte nutzen und interdisziplinär zusammenarbeiten. Wer seine Rechte kennt, weiß auch um seine Pflichten und kennt seine Grenzen – nur dann profitieren alle Beteiligten. Ideal sind zum Beispiel direkte Kooperationen zwischen einem Mediziner und einem Kosmetikstudio: Einige Arztpraxen bieten Kosmetikerinnen sogar einen eigenen Behandlungsraum für ihre kosmetische Arbeit in ihrer Praxis an, so dass Patienten und Kunden von beiderlei Fachwissen profitieren können. Das unterstreichen auch Alexandra Lütgen-Tauchert und Michael Tauchert in Bezug auf die apparative Kosmetik, denn: "Sie soll ja keineswegs die Behandlung durch einen Arzt ersetzen, sondern nur die neuesten Erkenntnisse aus der Medizintechnik nutzen, um sehr wirksame kosmetische Behandlungen anzubieten."
Letztlich sind Kosmetik und Medizin zwei eigenständige Bereiche, die nicht miteinander konkurrieren, sondern sich gegenseitig sinnvoll ergänzen sollten. Damit es in Zukunft nicht „entweder medizinisch oder kosmetisch“ heißt, sondern eben "Medical Beauty".