Kosmetik oder Medizin? Die Rechtslage ist nicht immer "durchsichtig".
Was darf die Kosmetikerin, was ist ihr verboten? Das Kosmetikrecht regelt Zuständigkeiten.
Im Zweifel wird individuell entschieden.
Wohin führt das Kosmetik-Recht? Vieles ist noch unklar.
Invasive Behandlungen dürfen nur Mediziner vornehmen.
Die neue Strahlenschutzverordnung (NiSV) hat Folgen für die Kosmetikbranche.
Medizin und Kosmetik – eine schöne und gesunde Liaison.
Experte für Kosmetikrecht: Dr. Florian Meyer.