Im Netz gibt es derzeit Diskussionen darüber, ob der Begriff "Webinar" geschützt ist oder jederzeit frei verwendet werden kann. So empfiehlt die Landwirtschaftskammer Rheinland Pfalz, jegliche Seminare, die online durchgeführt werden, nicht als "Webinar" zu bezeichnen. Warum? Der Begriff sei geschützt – und es könnten kostenpflichtige Abmahnungen drohen. Hier das Statement auf der Homepage (Stand 29.06.2020):
"Bereits seit 2003 ist der Begriff "Webinar" geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Wer Kurse, Seminare oder Weiterbildungsangebote per Internet durchführt, sollte also in jedem Fall den geschützten Begriff vermeiden. Darauf weist unter anderem der Zentralverband des Deutschen Handwerks hin. Ungeachtet der jeweiligen juristischen Auffassung sei es ratsam, künftig Bezeichnungen wie Online-Seminar oder Online-Kurs zu verwenden. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie hat das Angebot solcher Veranstaltungen stark zugenommen. Eine verstärkte Aktivität der beauftragten Anwälte hinsichtlich Abmahnungen ist daher zu erwarten."
An anderer Stelle wiederum heißt es, diese Info sei falsch. Auf der juristischen Seite "Law-Blog" wird erklärt, dass die Bezeichnung eines Online-Seminars als "Webinar" eine rein beschreibende Benutzung des Zeichens und damit ausdrücklich gestattet sei:
"Denn markenrechtlich geschützt kann nur die herkunftshinweisende Verwendung eines Zeichens sein (z. B. ‚Apple‘ für Smartphones; nicht aber ‚Apple‘ für stinknormale Äpfel). Während das Zeichen ‚Webinar‘ im Jahr 2003 möglicherweise noch ein neuer Fantasiebegriff bzw. eine originelle Zusammensetzung aus den Worten ‚Web‘ und ‚Seminar‘ und damit geeignet war, auf die Herkunft von Leistungen aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen, hat das Wort mittlerweile wohl Einzug in den allgemeinen Sprachgebrauch gefunden. Sucht man das Wort ‚Webinar‘ in der Suchmaschine Google, erhält man rund 150 Millionen Treffer."
Zudem sei der Begriff Webinar selbst beim Deutschen Patent- und Markenamt als Umschreibung einer Dienstleistung zulässig. Man dürfe halt nur keine Firma mit diesem Namen gründen. Wem das Risiko einer Abmahnung, auch wenn sie aus juristischer Sicht nicht wahrscheinlich ist, dennoch zu groß ist, nennt sein virtuelles Angebot besser Online-Seminar.
Das Wichtigste: Im Online-Seminar bleibt der Kontakt zur Kundschaft bestehen – oder vertieft sich gar noch. Auf eine andere, (noch) ungewohnte Art. Schönheit ist und bleibt universell – analog UND digital.