Sowohl medizinisch-therapeutische Fachkräfte als auch Laien können Menschen auf der Ebene der Prävention und Gesunderhaltung – im Sinne von so genannten "Wohlfühl-Behandlungen" – über die Zonen der Füße körperlich und seelisch harmonisieren und stabilisieren. Wenn es um Heilbehandlungen geht, sind spezielle Voraussetzungen gegeben: Nur Behandler, die befugt sind, kurativ (heilend) zu arbeiten, dürfen die Reflexzonentherapie am Fuß auch bei kranken Menschen anwenden. Dazu zählen neben Ärzten, Heilpraktikern oder Physiotherapeuten auch ausgebildete Podologen. Personen in nichttherapeutischen Berufen wie Fußpfleger oder Kosmetikerinnen dürfen ihre Kunden über die Zonen der Füße behandeln, solange sie damit keinen Anspruch auf Heilung von Krankheiten verbinden.
Bei ausgebildeten Podologen wie Beate Teubner ist der Fuß auf jeden Fall in guten Händen. Und zwar ganzheitlich und grenzüberschreitend: "Die Behandlungsfelder der podologischen Therapie sind vielfältig und komplex, dies setzt ein weitreichendes Wissen im Bereich der Medizin voraus", sagt die Fuß-Expertin und Leiterin einer Podologie-Schule in Aachen.
Wie jede "Behandlung am Menschen" darf selbstverständlich auch die Reflexzonentherapie am Fuß nicht unkritisch, überall, unbegrenzt und von jedem eingesetzt werden. Eine Methode beherrschen heißt auch, ihre Grenzen erkennen. Denn, so Hanne Marquardt: "Wer die Grenzen einer Methode kennt und akzeptiert, kann sich umso freier im Rahmen ihrer vielen Möglichkeiten bewegen." In diesem Sinne: Freiheit für unsere Füße – und Gesundheit von Kopf bis Fuß für Klein und Groß.