Christoph Weidner gibt Finanztipps für Digitalisierungsmaßnahmen
Eine Investition, die sich lohnt: Digitalisierung jetzt!
Aufgepasst, denn hier geht's um Handfestes: Christoph Weidner erzählt, was Unternehmen an Förderungen erhalten können, um sich digital aufzustellen, und warum es sich lohnt, hier genau hinzuschauen. Im WebS@londer BEAUTY 2022 verrät er in seinem Vortrag, wer welche Fördermittel beantragen – und erhalten kann.
Wusstet ihr, dass euch als Unternehmen bis zu 200.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung stehen? Wie du diese Mittel für die Digitalisierung deines Geschäfts nutzen und abrufen kannst, verrät Christoph Weidner in seinem – im wahrsten Wortsinn – gewinnbringenden Vortrag. Der erfahrene Digitalisierungs-Experte, Partner und CSO bei argutus, erklärt das Prozedere von Förderungen und gibt konkrete Hands-on-Tipps zur Beantragung von staatlichen Mitteln. Einen kleinen Vorgeschmack bekommen wir hier schon jetzt:
Wer finanzielle Unterstützung beantragen will, muss wissen, wo und wie.
Die Möglichkeiten, die ihr als Unternehmen habt, eure Digitalisierung staatlich fördern zu lassen, sind so vielfältig wie die Themen, die ihr dabei angehen könnt. Sie reichen von der Finanzierung einer umfassenden Digitalstrategie über die Digitalisierung diverser Geschäftsprozesse bis zur Optimierung der eigenen Onlinesichtbarkeit. Besonders interessant sind dabei die Förderprogramme, die einen Zuschuss zu den gewünschten Digitalprojekten bieten. Ein solcher Zuschuss kann je nach Förderthema bis zu 80 Prozent der Kosten eines Digitalisierungsvorhabens abdecken. Und ihr könnt Förderprogramme grundsätzlich auch kombinieren. Etliche Förderprogramme haben dabei ihren Fokus auf kleinen und mittleren Unternehmen, da in diesem Wirtschaftssegment unser Nachholbedarf im internationalen Vergleich besonders hoch ist.
Programme wie zum Beispiel go-digital laufen jetzt schon seit vielen Jahren sehr erfolgreich, erfreuen sich aufgrund der relativ leicht zu erfüllenden Bedingungen großer Beliebtheit und sind gerade wieder verlängert worden. Das Förderprogramm go-digital sticht besonders heraus, da ihr hier nur einen geringen administrativen Aufwand habt. Von der Beantragung der Fördermittel bis zur Umsetzung und der Abrechnung mit dem Fördermittelgeber liegt das Projekt nämlich in der Hand qualifizierter erfahrener Digitalagenturen, die zuvor ein Autorisierungsverfahren seitens des BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)durchlaufen haben. So ist sichergestellt, dass die im Fall von go-digital 16.500 Euro Zuschuss in eine fachlich fundierte Digitalisierungsberatung des geförderten Unternehmens fließen. Wie das in der Praxis funktioniert und was ihr dabei beachten müsst, wird unter anderem Gegenstand von Christoph Weidners Vortragsein.
Über Christoph Weidner
Christoph Weidner, CSO und Partner bei argutus, gibt Finanztipps für Digitalisierungsmaßnahmen.
Chris Weidner (44) ist CSO und seit über 7 Jahren Partner bei der Agentur argutus GmbH in Düsseldorf. Seit über 20 Jahren ist er im Marketing tätig, berät Kunden wie Henkel, Biontech und Yamaha in allen Fragen des Digitalmarketings. In über 250 Vorträgen informiert er kompetent, unterhaltsam und verständlich über die aktuelle Lage im Netz.
Das Web bietet auch der Beautybranche unzählige Optionen, sich selbst und seine Marke zu stärken und zu positionieren, höhere Bekanntheit zu erzielen und nicht zuletzt den Umsatz zu steigern. Der Web S@lonauf der BEAUTY Düsseldorf bietet Besuchern spannende Vorträge zu den Themen Online- und Influencer-Marketing, SEO und SEA, Google Analytics und Social Media – praktisch erklärt und für jedes Wissensniveau.
Vortragstermine von Christoph Weidner auf der BEAUTY im Web S@lon:
Freitag, 6. Mai 2022, 10:00 Uhr, Sonntag, 8. Mai 2022, 12:30 Uhr
Die Förderdatenbank des BMWi liefert einen vollständigen Einblick in die wichtigsten Förderprogramme und -organisationen des Bundes, der Länder und der EU.
Das Land NRW fördert Investitionen in Hard- und Software bei Mittelständlern. Unternehmen können zwischen 4.000 und 25.000 Euro an Zuschüssen erhalten (gilt nicht für Solo-Selbstständige ohne Mitarbeiter).