Das (unabgeschlossene) Fahrrad auf der Straße gehört uns, nur weil wir es entdeckt haben, ebenso wenig wie ein fremdes Bild im Internet. Nur weil ein fremdes Rad kein Schloss hat, macht es mich deshalb noch längst nicht zur neuen Besitzerin. Und nur weil ein Foto im Netz kein Wasserzeichen oder eine direkt sichtbare Urheberbezeichnung hat, dürfen wir es nicht einfach so ohne das Einverständnis des Besitzers (Urhebers) verwenden. Das heißt im Klartext: Respektiere das Eigentum an digitalen Bildern ebenso, wie du das Eigentum an materiellen Gegenständen anderer respektierst.
Grundsätzlich darfst du Bilder von Personen nur mit deren Einverständnis veröffentlichen. Und was das Urheberrechtsgesetz angeht, dürfen beispielsweise Fotos oder Grafiken nicht einfach eingebunden werden, solange ihr sie nicht selbst erstellt habt – oder eine ausdrückliche Erlaubnis erteilt wurde. Das bedeutet: Bezüglich der Rechteinhaberschaft und des Umfangs der Nutzungsrechte solltest du dich in den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Foto-Anbieter informieren und lieber einmal zu viel als zu wenig nachfragen.
Im Zweifelsfall erstellst du am besten ein eigenes Foto. Auch falls es im Vergleich mit einem Profibild qualitativ etwas abfällt, kann das manchen Ärger und unnötige Ausgaben ersparen. Die Ausrede, du hättest nicht gewusst, wer Urheber des betreffenden Bildes war, lässt kein Richter gelten. Also, am besten vor der Verwendung eines Fotos kurz innehalten und dich fragen: "Darf ich das und sollte ich vorab eventuell noch etwas klären?". Erst wenn alle Zweifel ausgeräumt sind, steht dem Posten, Teilen und Liken nichts mehr im Wege.