Kosmetikstudios dürfen unter Beachtung der Schutzmaßnahmen wieder öffnen.
VCP empfiehlt Schutzmaßnahmenkonzept
06.05.2020
Ein Lichtstreifen am Horizont in Corona-Zeiten: Für Kosmetikstudios und Nagelstudios, die wieder nach und nach öffnen dürfen, hat der Verband Cosmetic Professional e.V. (VCP) ein brancheneinheitliches Schutzmaßnahmenkonzept für Hygienestandards mit der konkreten Empfehlung erarbeitet. An diesem Konzept können sich Beautybetreiber*innen und Institutsinhaber*nnen bei der Wiedereröffnung ihres Studios orientieren.
SARS-CoV-2 Schutzmaßnahmenkonzept (VCP) für Hygienestandards
Das Schutzkonzept für Betriebe, die kosmetische Dienstleistungen mit Körperkontakt ausführen unter COVID-19, umfasst folgende Punkte:
Grundregeln
Arbeitsplatz-Gestaltung – Organisation der Tätigkeit
Besondere Arbeitssituationen (Risiko von Tröpfcheninfektionen verringern, Arbeitsmaterial in Kontakt mit anderen Personen, Umgang mit persönlicher Schutzkleidung)
Information für Kundschaft und Mitarbeiter
Betriebsleitungsverantwortung
Die Schutzmaßnahmen sind in Betrieben, die kosmetische Dienstleistungen mit Körperkontakt ausführen, umzusetzen. Alternative Schutzmaßnahmen sind erlaubt, wenn die Arbeitssituation dies erfordert und im Schutz gleichwertig oder besser sind. Hier gibt es den vollständigen Text: Jetzt pdf downloaden