16.03.2011
Wer einen Laser betreibt oder sich für diese moderne Erweiterung seines Leistungsspektrums entscheidet, benötigt eine qualifizierte und anerkannte Ausbildung – unabhängig davon, ob die Lasersystem-Klassen 3R, 3B oder 4 verwendet werden. In jedem Fall muss ein offizieller Laserschutzbeauftragter benannt werden, der dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt gemeldet wird. Ein Laserschutzbeauftragter ist eine Person, die das Fachwissen hat, Gefährdungen durch Laser abzuschätzen und zu beherrschen, sowie die Verantwortung für die Überwachung der Schutzmaßnahmen gegen Lasergefährdung trägt.
Stehen Sie auf der sicheren Seite und lassen sich bei in der SWISS Laser Academy in Deutschland oder der Schweiz zum Laserschutzbeauftragen schulen. Während des Seminars, der Schulung wird alles gelehrt, was zu den speziellen Aufgaben und beim Betrieb eines Lasersystems zu beachten ist.
Für die Sicherheit des Anwenders und die der Kunden
Das Schulungskonzept beinhaltet alle Bausteine speziell für den Umgang mit einem Laser: von der Grundlagenvermittlung der Laserbehandlung, allen Wellenlängen bis hin zum hochqualifizierten Praxistraining. Es richtet sich nach den offiziellen Ausbildungsrichtlinien zur Lasersicherheit.
Während der notwendigen Ausbildung werden u.a. Themen wie
• Physik des Lichtes und des Lasers
• Eigenschaften von Laserstrahlung und Lasertypen
• Betriebsweisen von Lasern
• Einsatzgebiete
• Gefährdung
• Allgemeine Schutzmaßnahmen
behandelt, die mit einem erfolgreichen Abschlusstest zertifiziert wird.
Das Seminarziel ist so gestaltet, dass jeder erfolgreiche Absolvent die gesetzlich geforderten Aufgaben eines Laserschutzbeauftragen gemäß BGV-B2 übernehmen und als solcher im Unternehmen fungieren kann. Hierfür stehen Referenten zur Verfügung, die „Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Lasertechnik“ sind.